Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)

Authorized Economic Operator. Unternehmen, die in der Europäischen Union ansässig und am Zollgeschehen beteiligt sind, können den Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) beantragen.

Der AEO wurde im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Absicherung der internationalen Lieferkette eingeführt. Ein Unternehmen, dem der Status AEO gewährt wird, kommt in den Genuss von Sicherheits- und/oder Handelserleichterungen im weltweiten Zollgeschehen.