Verfahren und Definitionen der Luftfrachtsicherheit und wie diese in Scope integriert sind.
Zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs sind in den vergangenen Jahren nationale und europäische Rechtsvorschriften erlassen, sowie Sicherheitskonzeptionen erarbeitet worden. Ab dem 29. April 2010 wurden mit der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 des Europäischen Parlaments Rahmenbedingungen geschaffen, wie Unternehmen ihre Luftfracht in der zivilen Luftfahrt abzuwickeln haben. In Deutschland ist die Abteilung Luftsicherheit des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) für die Überwachung der sicheren Lieferkette, sowie für die Einhaltung der Sicherheitsstandards durch die Luftfahrtunternehmen verantwortlich. Aufgrund dieser Rechtsvorschriften in der Luftfracht müssen Versender von Luftfracht und Dienstleister entlang einer Lieferkette bestimmte gesetzliche Auflagen erfüllen und mit strengen Kontrollen durch die Behörden rechnen.
Nur eine als sicher eingestufte Luftfracht/-post darf an die Fluggesellschaften übergeben und in dafür vorgesehen Flugzeuge verladen und verflogen werden. Dies trifft zu, wenn entweder die entsprechenden Sicherungsmaßnahmen von der Produktion über den Transport bis zur Anlieferung an den Flughafen eingehalten wurden, oder die Fracht unmittelbar vor dem Verladen noch mal kontrolliert wurde.
Dazu muss die Fracht beispielsweise vor der Anlieferung an einen Abgangsflughafen oder am Abgangsflughafen selbst durch ein Unternehmen mit dem Status reglementierter Beauftragter (Luftfrachtspediteure, Handling Agenten, Logistikanbieter, Lager- und Transportdienstleistungsunternehmen, etc.) untersucht werden oder der Versender/Verlader der Fracht ist vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als bekannter Versender zugelassen.
Durch die Sicherungsmaßnahmen aller Beteiligten der sicheren Lieferkette soll so die Fracht ausreichend vor unbefugtem Zugriff und Manipulationen geschützt werden.
Beteiligte
Beteiligte der sicheren Lieferkette
- bekannter Versender
Als Alternative zur Einbindung eines Reglementierten Beauftragten bei dem Versand von Luftfracht, können Unternehmens selbst als bekannter Versender (engl. Known Consignor) Luftfrachtsendungen als sicher versenden. Die zugrunde liegende Verordnung erklärt beschreibt Ihn als "einen Versender von Fracht oder Post zur Versendung auf eigene Rechnung, dessen Verfahren gemeinsamen Sicherheitsvorschriften und -standards entsprechen, die es gestatten, die betreffende Fracht oder Post auf dem Luftweg zu befördern". Der bekannte Versender ist derjenige, der die Luftfracht in den Sendungslauf gibt – in der Regel Hersteller von Wirtschaftsgütern, die exportiert werden. Der bekannte Versender muss bestimmte Sicherheitsvorschriften erfüllen. So ist Luftfracht vor unbefugtem Eingriff zu schützen und Mitarbeiter sind zu schulen. Bis April 2010 war die Anerkennung des Bekannten Versenders per Sicherheitserklärung übliche Praxis. Bis zum 28.04.2010 konnten Unternehmen in Form einer Sicherheitserklärung durch einen reglementierten Beauftragten als bekannte Versender (engl. Known Consignor) anerkannt werden. Die Anerkennung erfolgte per Standardformular, mit der der Versender dem Reglementierten Beauftragten bestätigte, im Unternehmen alle Sicherheitsauflagen zur Einhaltung der sicheren Lieferkette zu erfüllen. Diese Praxis stand in der Kritik, weil der Reglementierte Beauftragte gegenüber seinem Kunden keine Möglichkeit hat, die Sicherheitsstandards in dessen Unternehmen zu beurteilen. Am 29.04.2013 endete die Übergangsfrist. Seit diesem Stichtag ist eine behördliche Zulassung durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) verpflichtend, um den Status „Bekannter Versender“ tragen zu dürfen. Die Zulassung als Bekannter Versender ist nicht verpflichtend und kann durch z.B. den Einsatz von Reglementierten Beauftragten umgangen werden. Für viele Unternehmen ist eine Zertifizierung allerdings sinnvoll, um Kosten durch zusätzliche Sicherheitskontrollen, Lieferverzögerungen und Qualitätsverluste zu vermeiden.
- reglementierter Beauftragter
Die zugrunde liegende Verordnung definiert den „reglementierter Beauftragter“ als Luftfahrtunternehmen, Agenturen, Spediteure oder sonstige Stellen, die die Sicherheitskontrollen für Fracht oder Post gewährleisten. Um als reglementierter Beauftragter tätig zu sein, wird die Zulassung vom Luftfahrt Bundesamt benötigt. Sie können durch ihren Status "sichere" Luftfrachten innerhalb der Lieferkette abfertigen, lagern oder transportieren, ohne dass die Sendungen den sicheren Status verlieren. Sollte es sich um "unsichere" Sendungen handeln kann der reglementierte Beauftragte mit entsprechenden Maßnahmen die Sendungen durch eine Frachtkontrolle prüfen und den unsicheren Status in einen sicheren Status umwandeln. Durch eine Frachtkontrolle wird geprüft, ob die Sendung tatsächlich den deklarierten Inhalt enthält und es wird sichergestellt, dass keine verbotenen Gegenstände als Luftfracht aufgegeben werden. Es ist also ein Status für Unternehmen, um eine einfachere Abwicklung der Fracht am Flughafen zu erreichen. Durch diese Zulassung darf ein Reglementierter Beauftragter eine Fracht, die ihm von einem Versender übergeben wurde als sicher oder unsicher einteilen und unsichere Fracht durch geeignete Kontrollmaßnahmen sicher machen. Als „secured“ an eine Airline übergebene Fracht wird keiner weiteren Sicherheitsüberprüfung unterzogen.
- zugelassener Transporteur
Mit Inkrafttreten der Neufassung des Luftsicherheitsgesetzes am 04. März 2017, verloren ab dem 04. März 2018 alle bisherigen Transporteurserklärungen für Transportunternehmen in Deutschland ihre Gültigkeit (Ausnahme: Transportunternehmen mit Sitz im EU-Ausland). Ab diesem Zeitpunkt benötigen alle Transportunternehmen, die sichere Luftfracht befördern wollen, den Status "zugelassener Transporteur". Befördern Transporteure sichere Fracht ohne Zulassung, ist die beförderte sichere Luftfracht zwangsweise als unsicher einzustufen. Bekannte Versender und reglementierte Beauftragte dürfen keinen Transporteur mehr ohne behördliche Zulassung beauftragen die sichere Luftfracht zu transportieren. Durch die Beantragung bei der zuständigen Behörde (Luftfahrt-Bundesamt) und Erteilung des Status zugelassener Transporteur, wird er ein offizieller Beteiligter der sicheren Lieferkette.
Sicherheitsstatus Luftfracht
Der Sicherheitsstatus der Luftfrachtsendung wird auf den Begleitdokumenten wie dem AWB (Airwaybill dokumentiert. Hier ist vermerkt, für welche Beförderung die Sendung sicher ist. Diese Information wird durch spezielle Codes gekennzeichnet:
Zum Beispiel
- Sicher - SHR (Secure for high risk requirements)
Luftfracht/-post, die diesen Sicherheitsstatus besitzt, darf mit Passagier-, Nurfracht- und Nurpostluftfahrzeugen gemäß den Auflagen für hohe Risiken befördert werden. Hinweis: Der Sicherheitsstatus darf ausschließlich durch einen reglementierten Beauftragten vergeben werden Der Sicherheitsstatus auf einem AWB gibt an, ob die Sicherheit der Lieferkette zur Fluggesellschaft gewährleistet wurde.
- Sicher - SPX (Secured for Passenger Aircraft)
Luftfracht/-post, die diesen Sicherheitsstatus besitzt, darf mit Nurfracht- beziehungsweise Nurpostluftfahrzeugen sowie mit Passagierluftfahrzeugen transportiert werden. Luftfracht/-post erhält diesen Status nur, wenn sie durch einen reglementierten Beauftragten kontrolliert wurde oder sie durch einen bekannten Versender in Sendungsumlauf gebracht wurde. Sie besitzt diesen Status nur, solange sie vor unbefugtem Zugriff und vor Manipulation geschützt ist.
- Sicher - SCO (Secured for Cargo aircrafts Only)
Luftfracht/-post, die diesen Sicherheitsstatus besitzt, darf ausschließlich mit Nurfracht- beziehungsweise Nurpostluftfahrzeugen transportiert werden. Luftfracht/-post erhält diesen Status, wenn sie durch einen geschäftlichen Versender in Sendungsumlauf gebracht wurde. Sie besitzt diesen Status nur solange, wie sie vor unbefugtem Zugriff und vor Manipulation geschützt ist. Hinweis: Seit dem 01. April 2016 ist aufgrund der Anwendung einer strengeren Maßnahme nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 für reglementierte Beauftragte in Deutschland die Möglichkeit einen geschäftlichen Versender zu benennen, ausgesetzt. Es ist daher in der Bundesrepublik Deutschland unzulässig, Sendungen in ein Luftfahrzeug zu verladen, die allein den Sicherheitsstatus "SCO" haben. Die Regelungen der Nummer 6.2.1 lit. f) des Beschlusses der Kommission K(2010)774 (Transferfracht und Transferpost) bleibt hiervon unberührt.
Auch der Grund für die Erteilung des Sicherheitsstatus wird auf den Begleitdokumenten vermerkt. Diese werden auch mit bestimmten Codierungen ausgegeben.
Zum Beispiel
- RA Die Luftfracht hat den Status SPX by RA, wenn Sie ein Kontrolle durch einen reglementierten Beauftragten (RA) hat.
- KC Die Luftfracht ist durch einen bekannten Versender auf den Weg gebracht worden; dann erhält Sie den Sicherheitsstatus SPX by KC. Dabei darf die sichere Lieferkette beim gesamten Transport nicht unterbrochen werden.
Beschreibung
In Spope wird das Monitorig und die Prüfungsmechanismen zur Abwicklung von Luftfrachtsendungen zur Luftfrachtsicherheit durch spezifische Einstellungen und Stammdaten, sowie Programmfunktionen gewährleistet,
-
Wichtige Stammdaten und Einstellungen in Scope
Wichtige Stammdaten und Einstellungen, die zur Prüfung der Luftfrachtsicherheit in Scope zugrunde gelegt werden, befinden sich in den Kapiteln
RegB TP - Rollen - Geschaeftspartner - Stammdaten
Sicherer Versender - Rollen - Geschaeftspartner - Stammdaten
Luftfracht Export Security Setup - Luftfracht - Einstellungen
-
Wichtige Funktionen zur Prüfung in Scope
Scope bietet umfangreiche Funktionen, um die sorgfältigen Prüfungen und dokumentarischen Anforderungen bei der Abwicklung von Luftfrachtsendungen zur Luftfrachtsicherheit zu gewährleisten. Eine automatische Berechnung des Sicherheitsstatus in der Luftfrachtsendung, eine Sicherheitsstatus Historie pro Sendung, eine automatische Abfrage der Unionsdatenbank zur Sicherheit der Lieferkette, sowie die Einleitung von Sicherungsmaßnahmen. Bei der Abwicklung der Export Luftfrachtsendung, informieren eingebaute Validierungen den Anwender dabei jederzeit über ein Sicherheitsrisiko.
Integrierte Abfrage der Unionsdatenbank zur Sicherheit der Lieferkette
Die Unionsdatenbank zur Sicherheit der Lieferkette enthält die aktuellen Daten zu allen reglementierten Beauftragten und behördlich zugelassenen bekannten Versendern in der Europäischen Union. Die EU Richtlinien zur Luftfrachtsicherheit verlangen, dass eine regelmäßige Abfrage gegen diese Datenbank erfolgen muss, um den Sicherheitsstatus einer Luftfrachtsendung zu überprüfen, bevor sie in ein Luftfahrzeug verladen wird.
Dazu bietet Scope die Möglichkeit per Prüfautomatik oder ggf. manuell die Partnerangaben zu bekannten Versendern und Reglementierten Beauftragten gegen die Unionsdatenbank zur Sicherheit der Lieferkette zu prüfen. Diese Abfrage ist in den Luftfacht Modulen in Scope integriert. Sobald die Abfrageautomatik durchgeführt wurde, wird der Sicherheitsstatus einer Sendung neu berechnet. Die Abfrage liefert dem Anwender direkt die Information, ob durch einen der beteiligte Geschäftspartner eventuell der Sicherheitsstatus der Sendung in der Lieferkette gefährdet ist. Das Luftfahrt Bundesamt (LBA) legt hierauf großen Wert darauf und prüft ob eine Validierung mit aktuellen Daten erfolgt und wie häufig die Abfragen tatsächlich erfolgen. Für den Zugang zur Unionsdatenbank benötigen Sie einen eigenen Benutzer-Account (EU Cargo DB Benutzer) und das entsprechende Kennwort vom Luftfahrt Bundesamt (LBA). In der Regel wird pro Niederlassung ein Zugang vom Luftfahrt Bundesamt (LBA) eingerichtet; dieser dient dann dem Luftfahrt Bundesamt (LBA) auch als Nachweis, wie häufig der Benutzer eine Abfrage auf die Datenbank gestartet hat.
Über die Rolle RegB/TP in den Stammdaten Geschäftspartner, kann das Dialogfenster für eine Adressabfrage gegen die Unionsdatenbank zur Sicherheit der Lieferkette geöffnet werden.
Der Eingabedialog zur Erfassung der Zugangsdaten für die EU Datenbank öffnet sich:
Der Prüfprozess zur EU Datenbankabfrage in Scope wird detailliert im Kapitel RegB TP - Rollen - Geschaeftspartner - Stammdaten oder Sicherer Versender - Rollen - Geschaeftspartner - Stammdaten beschrieben. Die Konfiguration des Prüfprozess kann im Modul Luftfracht Export Security Setup - Luftfracht - Einstellungen hinterlegt werden. Es gibt hier verschiedene Möglichkeiten, die Daten zu prüfen.
- Die Validierung gegen die EU Datenbank kann beispielsweise über die Online Datenbank durch eine aktuell manuell durchgeführte Abfrage auf die Partneradressen über die Stammdaten Geschäftspartner bei der Erfassung der Sendung erfolgen.
- Eine Batchvalidierung gegen die EU Datenbank kann hinterlegt werden, die definiert zu welchen festen Zeiten Geschäftspartner mit den Rollen Sicherer Versender, oder RegB/TP automatisch gegen die EU Datenbank für bekannten Versender, und reglementierte Beauftragte werden.
- Einstellungen wie lange und wie viele Stunden eine geprüfte Adresse als gültig deklariert wird, können via Validierungsparameter hinterlegt werden.
Im Modul Luftfracht Export Security Setup - Luftfracht - Einstellungen können die Zugangsdaten Der EU Cargo DB Benutzer hinterlegt werden. Einmal unter dem Menüpunkt Luftfracht Export Security Setup - Luftfracht - Einstellungen hinterlegt, müssen diese Daten dann nicht erneut manuell bei jeder Abfrage erfasst werden. Der DB Benutzername und das DB Kennwort werden automatisch vorbelegt. Im Modul Luftfracht Export Security Setup - Luftfracht - Einstellungen werden die einzelnen Prüfereignisse per Log festgehalten. Prüfprotokolle können hier erstellt werden.
- EU Cargo DB Benutzer
Sicherheitsstatus Historie Sendung, Prüfpfad Sicherheitsstatus
Der Luftfrachtspediteur kontrolliert und gewährleistet zusammen mit den anderen Teilnehmern der „sicheren Lieferkette“ die Einhaltung der „sicheren Lieferkette“, sowie die Aufrechterhaltung des Status „sicher“. Sollte eine Luftfrachtspedition kein eigenes Lager betreiben, ist sie als Spediteur in der Regel auch nicht der erste Reglementierte Beauftragte, der in physischen Kontakt mit der Luftfracht Sendung kommt. Der Spediteur dokumentiert dann, ob die Abholung der Fracht als "sicher" oder "unsicher" erfolgen wird und gegebenenfalls das beauftragte Fuhrunternehmen ein zugelassener Transporteur oder Reglementierter Beauftragter ist. Der erste Reglementierte Beauftragte, der die Sendung in sein Lager übernimmt, ist dafür verantwortlich, den Sicherheitsstatus der Sendung festzustellen. Darauffolgende reglementierte Beauftragte, die in physischen Kontakt mit der Sendung kommen (z.B. Handling Agenten), müssen dann jeweils feststellen, ob dieser Status beibehalten werden kann. Die Aufgabe des Spediteurs beschränkt sich in dem Zusammenhang darauf, die Sicherheitsbeurteilungen dieser Reglementierten Beauftragten einzuholen und zu dokumentieren. Der Spediteur kann Sicherungsaufträge an andere Reglementierte Beauftragte vergeben (oder im eigenen Haus durchführen lassen) und deren Ergebnisse zu dokumentieren. Aus diesem Grund werden neben dem bekannten Versender alle an der Transportkette beteiligten Partner (Adressen, auch Abhol- und Lieferadressen) einer Prüfung unterzogen.
In Scope wird der Sicherheitsstatus einer Luftfracht Exportsendung durch eine komplexe Validierung dokumentierter Sicherungsmaßnahmen und der Prüfung aller am Transportprozess beteiligten Adressen, von der Abholung bis zur Auslieferung an den Handling Agenten der Airline berechnet. Sollte dabei eine der beteiligten Parteien der Sendung keinen validen Status sicherer Versender oder Reglementierter Beauftragter besitzen, dann wird der Status der Luftfrachtsendung auf nicht sicher gesetzt. Der Status bleibt solange nicht sicher, bis die Adressen alle als sicher markiert sind, oder eine Sicherungsmaßnahme/Sicherungsauftrag erstellt wurde. Der Sicherheitsstatus wird dabei innerhalb der Sendung im Feld Sicherheitsstatus eingeblendet.
Um nachzuschauen, wie der Sicherheitsstatus erreicht wurde, oder um zu prüfen warum der Status eventuell als nicht sicher berechnet wurde, kann in der Luftfracht Export Sendung über die Programmaktion Extras- Luftfrachtsicherheit - Sicherheitsstatus Historie (oder Tastaturkürzel Strg-F8 oder Alt-E S) eine Sicherheitsstatus Historie geöffnet werden.
Anstatt über die Programmaktion, kann der Menüpunkt Luftfrachtsicherheit auch per rechtem Maustastenklick auf den eingeblendeten Sicherheitsstatus geöffnet werden.
Im Prüfpfad Sicherheits-Historie wird die komplette Prozesskette mit allen beteiligten Geschäftspartnern dargestellt mit dem Status jeder einzelnen Adresse in Bezug auf die Luftfrachtsicherheit. Aus der Summe der Status wird der Sicherheitsstatus der Sendung berechnet. Mit Hilfe dieser Übersicht kann geprüft werden, warum der Status der Sendung eventuell als nicht sicher berechnet wurde. Mit der Aktion Sicherheits- Status neu berechnen kann die ausgewählte Adresse erneut aktuell gegen die EU Datenbank geprüft werden. Diese Aktion ist auch bei Geschäftspartner --> Rolle "Sicherer Versender - Rollen - Geschaeftspartner - Stammdaten " und "RegB TP - Rollen - Geschaeftspartner - Stammdaten " vorhanden.
Sicherheitsstatus = Sicher
Wenn bei der Prüfung einer Sendung, die Sendung als sicher eingestuft werden konnte, sieht das Ergebnis in der Sicherheits-Historie beispielsweise wie in der nachfolgenden Abbildung aus. Hier wurde die Luftfracht durch einen bekannten Versender auf den Weg gebracht worden. Dann erhält Sie den Sicherheitsstatus SPX by KC.
Sicherheitsstatus = Nicht Sicher - Maßnahmen
Wenn bei der Prüfung einer Sendung, die Adresse des Versenders, oder einer benannten Abholadresse, im Abholauftrag als nicht sicher eingestuft werden, kann das Ergebnis in der Sicherheits-Historie so aussehen:
Um den Status der Sendung auf Sicher zu setzen, können folgende Maßnahmen ergriffen werden:
- Über den Action Link Sicherheits-Status neu berechnen - Sicherheits-Historie, können die Daten mit einer Datenbankanfrage aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass dem Ergebnis die aktuelle Version der Datenbank zugrunde lag. Der Sicherheitsstatus der Sendung wird dann entsprechend in der Übersicht aktualisiert.
- Über den Action Link Adresse erneut validieren...in der Sicherheits-Historie, kann über ID oder die Adressabfrage gegen die EU Datenbank eine Validierung durchgeführt werden. Über den Action Link Erneut suchen kann eine Suche über die EG Registriernummer, oder die Adressdaten in der EU Datenbank gestartet werden. Wenn eine Übereinstimmung zu einer sicheren Adresse in der Datenbank gefunden wurde, können die aktuellen Daten übernommen werden mit der Schaltfläche Übernehmen.
Der aktualisierte Sicherheitsstatus wird dann in der Sendung automatisch eingeblendet. Ergebnis Sicherheitsstatus = SPX by KC
- Sicherungsauftrag
Auch über die Option Sicherungsauftrag, über den eine Sicherungsmaßnahme erstellt wird, kann der Status einer Sendung auf sicher aktualisiert werden. Der Sicherungsauftrag wird ebenfalls über die Programmaktion Extras- Luftfrachtsicherheit - Sicherungsauftrag in der Sendung oder mit Tastaturkürzel Strg-F9 geöffnet; anstatt über die Programmaktion, geht auch ein rechter Maustastenklick auf den in der Sendung eingeblendeten Sicherheitsstatus.
Sicherungsauftrag
Nachdem die Option Sicherungsauftrag wie oben beschrieben angewählt wurde, öffnet sich das Dialogfenster zur Erfassung der Daten zum Sicherungsauftrag. Oft wird hier das Röntgen der Ware als geplante Sicherungsmaßnahme (XRY) eingesetzt und im Dialogfenster vorgeschlagen. Der Sicherungsauftrag kann an einen Dienstleister (z.B. Sicherung durch das Export Hub, das lokale eigene Lager, oder einen Dritten) adressiert werden. Der soll dann die Sicherungsmaßnahme durchführen für eine Sendung, die noch nicht als sicher deklariert werden konnte auf Basis des sicheren Versenders, oder reglementierten Beauftragten. Nachdem die Daten zur Sicherungsmaßnahme erfasst wurden, kann der Sicherungsauftrag geduckt, oder auch per E-Mail weitergeleitet werden. Die Erfassung der Daten zur geplanten Maßnahme führen noch nicht zum Update des Sicherheitsstatus.
Wenn der Sicherheitsauftrag durchgeführt wurde, können die Details dazu im unteren Bereich des Dialogfensters erfasst werden. Durch das Setzen des Hakens "Sicherungsauftrag wurde ausgeführt“ werden die Felder editierbar. Dabei wird die ursprünglich geplante Zeit als Default in das Feld Zeit übernommen und die Daten können erfasst werden.
Nach Abschluss der Durchführung des Sicherungsauftrags wird der Sicherheitsstatus der Sendung neu berechnet.
Sicherungsmaßnahme Sammelsendung
Bei der Abwicklung einer Luftfrachtsammelsendung ist es möglich, die Planung und die Dokumentation zur Ausführung von Sicherungsmaßnahmen direkt für eine oder mehrere der zugeordneten Haussendungen anzulegen, falls die Sendung noch nicht den erforderlichen Status sicher hat. Im Reiter Konsolidierung innerhalb der Sammelsendung werden in der Tabelle Konsolidierte Sendungen die bereits zugeordneten Haussendungen angezeigt mit Ihrem Sicherheitsstatus.
Um nun direkt einen Sicherungsauftrag für eine oder mehrere Haus Sendungen anzulegen, muss die betroffene Sendung oder auch mehrere Sendungen markiert werden. Über einen Klick auf die rechte Maustaste kann das entsprechende Kontextmenü geöffnet werden, um eine Sicherungsmaßnahme zu erfassen.
Sicherungsmaßnahme geplant Haussendung
Das Dialogfenster Sicherheitsstatus Haussendungen wird geöffnet. Im Feld Geplante Maßnahme kann die Information zu einer geplanten Sicherungsmaßnahme dokumentiert werden. Die Eingabe kann über die Schaltfläche Sicherungsmaßnahme erfassen bestätigt werden, gleichzeitig wird das Dokument Sicherungsauftrag in der jeweiligen Haussendung als PDF im Dokumentenreiter bereitgestellt. Die Erfassung der Daten zur geplanten Maßnahme führen noch nicht zum Update des Sicherheitsstatus der Sendung.
Druck Sicherungsauftrag Haussendung
Sicherheitsmaßnahme ausgeführt - Haussendung
Im unteren Dialogfenster Sicherheitsstatus Haussendungen können die Daten zu einer durchgeführten Sicherungsmaßnahme erfasst werden. Durch das Setzen des Hakens Sicherungsauftrag wurde ausgeführt werden die Felder editierbar.
Die Eingabe kann über die Schaltfläche Sicherungsmaßnahme erfassen bestätigt werden, gleichzeitig erfolgt ein Update auf den Sicherheitsstatus der Sendung von NOT SECURED hier in diesem Beispiel durch die durchgeführte Sicherungsmaßnahme XRY auf den Status SPX (by) XRY.
Sicherheitsstatus von Dritten
Zusätzlich zu den oben beschriebenen Maßnahmen kann ein Sicherheitsstatus von Dritten für eine Sendung zugeordnet werden. Beispielsweise für eine Sendungsübergabe oder Abtretung durch einen Reglementierten Beauftragten oder falls ein externer Sicherungsauftrag vor Erhalt der Sendung erfolgt ist. Dann kann dazu über die Programmaktion Extras - Luftfrachtsicherheit - Sicherheitsstatus von Dritten ein Sicherheitsstatus von Dritten zur Sendung dokumentiert und der Eingabedialog zur Sicherheitsstatusübernahme aufgerufen werden.
Sobald die Daten erfasst wurden kann die Eingabe mit der Schaltfläche OK bestätigt werden.
Der Sicherheitsstatus der Sendung wird nach Bestätigung der Eingaben entsprechend aktualisiert.
Sicherheitsvorfall
Ist ein Sicherheitsvorfall aufgetreten, kann das in der Luftfracht Export Sendung über die Programmaktion Extras - Luftfrachtsicherheit - Sicherheitsvorfall zur Luftfracht Export Sendung dokumentiert werden.
Packstück beschädigt, geöffnet
Wenn zum Beispiel ein Packstück einer Sendung mit Status SPX beschädigt oder geöffnet wurde, kann der Vorfall so dokumentiert werden und der Sicherheitsstatus der Sendung wird so beispielsweise auf HR geändert werden. Das bedeutet Fracht mit besonders hohem Risiko = high risk cargo.
Statuswechsel HR
In einem solchen Anwendungsfall muss die Sendung von einer Kontrollkraft für Luftfracht geprüft werden mit den entsprechenden Kontrollverfahren. Das wird durch die Anwendung vom Sicherungsauftrag dokumentiert.
Nach der Durchführung der Sicherungsmaßnahmen (Sicherungsauftrag), wird der Sicherheitsstatus auf SHR mit Angabe der Sicherungsmaßnahmen (Verfahren 1, Verfahren 2) in der Sendung aktualisiert. Ein beschädigte Packstück wird zusätzlich durch qualifiziertes Personal umgepackt.
Der Sicherheitsvorfall wird auch in der Sicherheits-Historie zur Sendung dokumentiert.
Sicherungsvorfall Sammelsendung
Bei der Abwicklung einer Luftfrachtsammelsendung ist es möglich, die Information zu einem Sicherheitsvorfall (Sicherungsvorfall) direkt für zugeordnete Haussendungen anzulegen. Die Planung und die Dokumentation zur Ausführung von anschließenden Sicherungsmaßnahmen kann, wie unter dem Punkt Sicherungsmaßnahme Sammelsendung auch direkt hier für eine oder mehrere der zugeordneten Haussendungen angelegt werden. Im Reiter Konsolidierung innerhalb der Sammelsendung werden in der Tabelle Konsolidierte Sendungen die bereits zugeordneten Haussendungen angezeigt. Um nun einen Sicherungsvorfall für eine Haus Sendung zu dokumentieren, muss die betroffene Sendung markiert werden. Über einen Klick auf die rechte Maustaste kann das entsprechende Kontextmenü geöffnet werden, um den Sicherheitsvorfall zu erfassen.
Die Eingabe kann über die Schaltfläche Sicherungsvorfall erfassen bestätigt werden,
Gleichzeitig erfolgt ein Update auf den Sicherheitsstatus der Sendung von in diesem Beispiel SPX KC auf HIGH RISK.
Sicherheitsstatus Haussendung
In der Haussendung wird zeitgleich im Sendungseditor das Feld Sicherheitsstatus auf HR aktualisiert und der Sicherheitsvorfall in der Sicherheits-Historie der Sendung dokumentiert.
Durch die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen (Sicherungsauftrag), kann wie schon beschrieben unter Sicherungsmaßnahme Sammelsendung auch hier der Sicherheitsstatus auf SHR mit Angabe der Sicherungsmaßnahmen (Verfahren 1, Verfahren 2) in der Sendung aktualisiert werden.
Ausnahme erfassen
Fällt eine Sendung unter eine Ausnahme bezüglich der Kontrolle kann das in der Luftfracht Export Sendung über die Programmaktion Extras- Luftfrachtsicherheit - Ausnahme erfassen... dokumentiert werden.
Im Eingabedialog muss angegeben werden, welcher Grund zur Ausnahme vorliegt und es kann eine Bemerkung erfasst werden.
Der Sicherheitsstatus zur Sendung wird dann durch die Eingabe aus der Luftfrachtsicherheit Ausnahme (Befreiung) aktualisiert.
AWB - Sicherheitsinformationen in Handling Information
Die Informationen zum Sicherheitsstatus einer Sendung werden in das Feld Handling Information im AWB gedruckt. Die Anforderungen dazu können Länder- und sogar Airport spezifisch variieren. In den folgenden Anwendungsfällen werden die Daten gemäß den bekannten Vorgaben der deutschen Rechtsprechung zu Grunde gelegt.
Beispiel: SPX by KC
Früher war es ausreichend, dass die eigene RegB-Nummer und der aktuelle Sicherheitsstatus der Sendung in dem Feld "Handling Information" eines AWBs angedruckt wurde. Der Andruck wurde mittlerweile dahingehend erweitert, dass auch die RegB-Nummer des Dienstleisters für die Sicherungsmaßnahme (z.B. Röntgen) und Datum und Name des Antragsstellers für die Sicherungsmaßnahme aufgeführt werden.
Beispiel: