Wie muss eine Ankunftsanmeldung erfasst werden, wenn man das T1 im Notfallverfahren erhält?
Ankunftsanmeldung mit Vorpapier Notfallverfahren
Es kann vorkommen, dass man eine Warenanmeldung Durchfuhr als Notfallverfahren (Notfall VBD) erhält und dann darauf eine Ankunftsanmeldung erstellen muss. In diesem Fall muss die Ware dann in der Ankunftsanmeldung (NT007) unter zusätzliche Transitverfahren erfasst werden.
Folgende Angaben müssen getätigt werden:
- Warenanmeldung Durchfuhr Notfallverfahren
- Nummer des Notfall VBD
- Abgangsdienststelle
- Datum
- Angaben zur Ware und Gewicht gem. Vorgabe der Ankunftsanmeldung

Nach Freigabe der Sendung durch das BAZG inventarisiert der zugelassene Empfänger die Waren und versieht das Notfall VBD mit dem entsprechenden Löschungsvermerk, beglaubigt den Vermerk und bringt den Firmenstempel und Unterschrift an. Der zugelassene Empfänger übergibt das VBD am nachfolgenden Arbeitstag der zuständigen Lokalebene.
Gibt es eine Unstimmigkeit zwischen dem Notfall VBD und der tatsächlichen Inventarisierung, ist dieses als nicht konformes Inventarisierungsergebnis zu erfassen. Siehe dazu auch:
Wie erfasse ich ein nicht konformes Inventarisierungsergebnis und
Welche Szenarien gibt es für nicht konforme Inventarisierungsergebnisse in Passar