IMPOST

ATLAS-IMPOST für Importsendungen mit geringem Warenwert

Die Anwendung ist für die Anmeldung von „geringwertigen Sendungen“ bis zur Wertgrenze von 150 Euro vorgesehen. Bisher lag die Untergrenze für den Warenwert bei Importgütern bei 22 Euro. Alle Waren, deren Wert unterhalb dieser Grenze liegt, waren von der Umsatzsteuer befreit. Die steigende Zuwachsrate bei Sendungen aus dem E-Commerce Bereich (Onlineshops) und die damit einhergehende Überlastung des Automatisierten Tarif- und Lokalen Zollabwicklungssystems des deutschen Zolls (ATLAS) haben die Einführung einer zusätzlichen Anwendung unabdingbar gemacht. ATLAS-IMPOST soll nun für eine effiziente zoll- und einfuhrumsatzsteuerrechtliche Behandlung von geringwertigen Sendungen sorgen und den Import über ATLAS dadurch dauerhaft entlasten.

Die wichtigsten Fakten zu ATLAS-IMPOST

  • Elektronische Zollanmeldungen sind von nun an auch für Kleinstwaren erforderlich
  • ATLAS-IMPOST regelt die Einfuhr von Kleinsendungen mit einem Wert bis 150 Euro

weitere Informationen: IMPOST ergänzt Anmeldeverfahren über ATLAS