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Atlas-Verfahren in Scope

Folgende Atlas-Module werden in Scope angeboten:

  • ATLAS Eingangs-/Ausgangs-SumA (zukünftig WKS)
    Die summarische Anmeldung (SumA) kann sowohl zur Ein- als auch zur Ausfuhr verwendet werden. Es handelt sich um eine vorrübergehende Zollabwicklung, bevor eine detaillierte Zollanmeldung erfolgen kann.
    Das Wiederausfuhrkontrollsystem (WKS) soll zukünftig für die summarischen Ausgangsanmeldungen (ASumA) und Wiederausfuhrmitteilungen (WAM) benutzt werden.
  • ATLAS SumA (Summarische Anmeldung (vorübergehende Verwahrung/ Verfügung)
    Bei der summarischen Anmeldung ist es möglich, Waren vorrübergehend in einem Zollverfahren zu halten (z. B. bei der Verwahrung), bis die endgültige Zollabfertigung oder -verfügung erfolgen kann. Das ermöglicht eine zügigere Bearbeitungszeit und eine Entlastung bei der Zollabwicklung.
  • ATLAS Einfuhr
    (Abfertigung im Normalverfahren)
    Die ATLAS Einfuhr im Normalverfahren ermöglicht es, Waren bei der Einfuhr in das Zollgebiet abzufertigen.
  • ATLAS Einfuhr 
    (Abfertigung im vereinfachten Verfahren)
    Das Verfahren ist für regelmäßig und ohne besondere Risiken importierte Waren gedacht und minimiert den administrativen Aufwand.
  • ATLAS EGZ (Ergänzende Zollanmeldung/EGZ)
    Dieses Verfahren dient der nachträglichen Ergänzung einer bereits eingereichten Zollanmeldung. Insbesondere, wenn zusätzliche Informationen oder Änderungen an der vorherigen Zollanmeldung vorgenommen werden müssen.
  • ATLAS NCTS (Eingang und Ausgang von Versandanmeldungen)
    NCTS ermöglicht eine schnelle und genaue Verfolgung von Drittlandswaren, die innerhalb der EU versendet oder empfangen werden. Es bezieht sich auf die Eingangs- und Ausgangsabwicklung von Versandanmeldungen im Rahmen des Gemeinschaftsverfahrens (z. B. im Transitverkehr).
  • ATLAS Zolllager 
    (Abfertigung im Normalverfahren)
    Bei der Abfertigung in diesem Verfahren werden Nicht-Unionswaren unter Zollkontrolle – aber, ohne dass Steuern und Zölle erhoben werden – in einem Zolllager gelagert. Dies erfolgt im Rahmen des normalen Zollabfertigungsprozesses.
  • ATLAS Zolllager
    (Abfertigung vereinfachtem Verfahren mit Bestandsaufzeichnung)
    Das Verfahren wird benutzt, wenn eine Bestandsaufzeichnung ohne eine vollständige Zollabfertigung möglich ist. Die Ware wird auch hier im Zolllager unter Zollkontrolle gelagert.
  • ATLAS AV 
    (aktive Veredelung – Normalverfahren)
    In der aktiven Veredelung können Nicht-Unionswaren in das Zollgebiet der Union eingeführt werden, um Veredelungsverfahren durchführen zu lassen, ohne dass Abgaben erhoben werden. Die Waren müssen anschließend aus dem Zollgebiet der Union verbracht oder ggf. mithilfe der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr überführt werden.
  • ATLAS AV 
    (aktive Veredelung – Vereinfachtes Verfahren)
    Hierbei wird der Zollvorgang mit reduzierten Anforderungen oder Erleichterungen durchgeführt. Dadurch wird der administrative Aufwand verringert, wenn die Waren nach der Veredelung wieder aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden.
  • ATLAS NEE 
    (Nacherhebung, Erstattung oder Erlass)
    Mithilfe dieses Verfahrens können bereits gezahlte Zölle oder Steuern nachträglich korrigiert werden. Wenn beispielsweise zu viel oder zu wenig gezahlt wurde. Bei außergewöhnlichen Umständen kann eine vollständige oder teilweise Befreiung der Zollabgaben gewährt werden.
  • ATLAS AES 
    (Ausfuhranmeldung ABD)
    Dieses Verfahren dient zur Anmeldung von Waren, die aus Deutschland in ein Drittland ausgeführt werden.
  • ATLAS AES 
    (Ausgangsabwicklung an deutschen Flughäfen)
    ATLAS AES bezieht sich speziell auf die Exportabwicklung an deutschen Flughäfen. Hierbei wird die Ausfuhr und somit der Ausgang von Waren über den Luftweg abgewickelt.
  • ATLAS IMPOST
    (Abfertigung von Post- und Kuriersendungen mit geringem Warenwert)
    Bei Waren mit geringem Warenwert die über den Post- oder Kurierweg importiert oder exportiert werden, greift das ATLAS IMPOST-Verfahren. Es erleichtert die Abfertigung durch ein vereinfachtes Verfahren.