Wiederausfuhr

Der Status zählt.

Wenn Waren, die außerhalb der Europäischen Union hergestellt, aber vor dem Zeitpunkt der Ausfuhr in einem Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung befanden oder in einer Freizone bzw. einem Freilager gelagert wurden, ändert sich ihr Status nicht und sie gelten demnach als Waren der Wiederausfuhr beim Zoll.