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Wie lege ich eine Wiederausfuhrmitteilung an? 

Wie sieht die Eingabemaske für die Anlage einer Wiederausfuhrmitteilung in Scope aus und welche Angaben sind verpflichtend?

Wann ist eine Abgabe einer Wiederausfuhrmitteilung notwendig?: 

Laut Art. 274 UZK ist eine Wiederausfuhrmitteilung erforderlich, wenn:

1. Die Ware Nicht‑Unionsware ist

(z. B. Ware, die eingeführt, aber nicht in den zollrechtlich freien Verkehr überführt wurde)

2. Die Ware sich in einem dieser Bereiche befindet:

- vorübergehende Verwahrung
- Freizone

3. Die Ware direkt aus diesem Bereich wieder ausgeführt wird

→ also ohne vorher in ein anderes Zollverfahren überführt zu werden.

4. Keine summarische Ausgangsanmeldung abgegeben wird

In diesen Fällen ersetzt die Wiederausfuhrmitteilung die summarische Ausgangsanmeldung.

Die Erfassung einer neuen Weiderausfuhrmitteilung ist in Scope unter dem Modul Atlas WKS möglich. 

Über den Menüpunkt „NEU“ kann die EREEDAT - Weiderausfuhrmitteilung erfasst werden.

Innerhalb des Vorgangs gibt es vier Unterreiter mit jeweiligen Pflichtvalidierungen. 

Auf der Registerkarte „Allgemein“ werden Angaben über die Zollstelleund der Beteiligten angegeben. Mindestens müssen die Ausgangszollstelle sowie der Anmelder und der Beförderer angegeben werden.  

  
Auf der Registerkarte „Details“ gibt es zwei maßgebliche Pflichtangaben.  
 
Container: JA oder NEIN - Wird die Ware im Container befördert?
Warenort: Es ist der Ort anzugeben, an dem die Waren beschaut werden können.
Wie bei der klassischen Ausfuhr kann hier zwischen Zollstelle, bewilligter Ort beim Wirtschaftsbeteiligten und Adresse ausgewählt werden.

Das Feld Bezugsnummer kann mit einer beliebigen Nummer befüllt werden. Die vom Zoll benötigte LRN-Nummer wird von Scope beim Speichern des Vorgangs automatisch vergeben. Diese kann aus der Kopfzeile entnommen werden und kann nicht geändert werden. 
 
 
 

Auf der Registerkarte „Unterlagen“ können Handelsunterlagen, Transportdokumente, sonstige Verweise und zusätzliche Informationen erfasst werden. 

Als Pflichtangabe ist mindestens ein Transportdokument, z. B. AWB zu deklarieren. 

Der Reiter „Warenposition“ unterteilt sich wiederum in zwei Unterreiter. 

Über die Symbole können neue Positionen hinzugefügt, markierte Positionen kopiert oder gelöscht werden. 

Auf der Registerkarte „Allgemein“ kann ein Verfahrensübergang deklariert werden. Soll eine SumA ATB/ MRN abgelöst werden und die Niederlassung ist Verfüger oder Verwahrer, so kann die SumA direkt über den Aktionlink „Neue Warenposition aus SumA“ gezogen werden. In allen anderen Fällen kann die Nummer inkl. Position und Stückanzahl manuell erfasst werden. 

Auf dem Reiter "Vorpapier/Unterlagen" können noch sofern nötig weitere Angaben zu Vorpapieren und möglichen Unterlgen gemacht werden. Das Vorpapier füllt sich mit N337, sofern im Reiter "Allgemein" ein Beendigungsanteil SumA erfasst wurde. 

Die Wiederausfuhrmitteilung kann mit folgenden Nachrichten vom Zoll beantwortet werden: 

E_REE_ACK: Empfangsbestätigung der Wiederausfuhrmitteilung
E_REE_Empfangsbestätigung des Antrags auf Ungültigkeitserklärung
E_EXS_CTL: Kontrollanordnung zur Wiederausfuhrmitteilung

Finalisiert wird diese mit der E_REE_NOT Ausgangsbestätigung der Summarischen Ausgangsanmeldung 

Storniert werden kann eine abgegebene ASumA über die E_REE_CAN Antrag auf Ungültigkeitserklärung der Summarischen Ausgangsanmeldung und wird dann durch die E_REE_CAA Empfangsbestätigung des Antrags auf Ungültigkeitserklärung vom Zoll für ungültig erklärt.