Wie lege ich eine Summarische Ausgangsanmeldung (ASumA) an?
Wie sieht die Eingabemaske für die Anlage einer ASumA in Scope aus und welche Angaben sind verpflichtend?
Wann ist eine Abgabe einer ASumA verpflichtend:
Eine ASumA ist grundsätzlich abzugeben, wenn Waren (auch vorübergehend) aus dem Zollgebiet der EU verbracht werden und keine Zollanmeldung oder Wiederausfuhranmeldung mit den sicherheitsrelevanten Daten vorliegt.
Die ASumA ist grundsätzlich vom Beförderer abzugeben. Anstelle des Beförderers kann die ASumA gemäß Art. 271 Abs. 2 UZK auch von einer der folgenden Personen abgegeben werden:
- vom Ausführer oder Versender oder einer anderen Person, in deren Namen oder für deren Rechnung der Beförderer handelt
- jeder Person, die in der Lage ist, die betreffenden Waren zu gestellen oder sie bei der Ausgangszollstelle gestellen zu lassen.
Die Erfassung einer neuen ASumA ist in Scope unter dem Modul Atlas WKS möglich.
Über den Menüpunkt „NEU“ kann die EEXSDAT - Ausgangs- SumA erfasst werden.

Innerhalb des Vorgangs gibt es drei Unterreiter mit jeweiligen Pflichtvalidierungen.
Auf der Registerkarte Allgemein können die Parteien: Anmelder, Versender SumA Verantwortlicher sowie weiterer Beteiliger und Änderungsbevollmächtigter gefüllt werden.
Versender: Person, die die Waren versendet und im Beförderungsvertrag genannt ist. Auf Kopfebene zu erfassen, sofern diese nicht auf der Positionsebene erfasst wird. Wird der Versender auf der Position erfasst, so darf dieser nicht für alle Positionen gleich sein. In dem Fall muss der Versender zwingend auf der Registerkarte Allgemein erfasst werden.
Empfänger: Person, an die die Ware versendet wird und im Beförderungsvertrag genannt ist. Auf Kopfebene zu erfassen, sofern diese nicht auf der Positionsebene erfasst wird. Wird der Empfänger auf der Position erfasst, so darf dieser nicht für alle Positionen gleich sein. In dem Fall muss der Empfänger zwingend auf der Registerkarte Allgemein erfasst werden.
SumA Verantwortlicher: SumA-Verantwortlicher ist die Person, die die Ausgangs-SumA abgibt bzw. einen Übermittlungsdienstleister mit der Abgabe der Ausgangs-SumA beauftragt hat.

Das Bestimmungsland muss mit dem Land gemäß der Adressangaben des Empfängers bzw. der Empfänger identisch sein.

Die Registerkarte Warenposition unterteilt sich wiederum in drei Unterreiter mit div. Pflichteingaben.
Über die Symbole
können neue Positionen hinzugefügt, markierte Positionen kopiert oder gelöscht werden.
Als Pflichtangaben werden hier die statistische Warennummer oder Warenbezeichnung sowie die Rohmasse und die Packstücke gefordert.
Wird die Warennummer gefüllt, so muss die Warnbezeichnung nicht gefüllt werden. Auch wenn die Warennummer zunächst mit Fehler validiert wird, reicht die Erfassung der Warenbezeichnung aus, um die Validierung zu lösen.
Es können noch UN-Gefahrgutnummern und sofern nicht auf der Kopfebene erfasst die Kennnummer der Sendung und die Beförderungskosten (Zahlungsweise) für die einzelnen Warenpositionen deklariert werden.

Auf der Registerkarte Details muss lediglich das Vorpapier deklariert werden. Soll eine SumA ATB/ MRN abgelöst werden und die Niederlassung ist Verfüger oder Verwahrer, so kann die SumA direkt über den Aktionlink „Neue Warenposition aus SumA“ gezogen werden. In allen anderen Fällen kann die Nummer inkl. Position und Stückanzahl manuell erfasst werden.
Bei Bedarf können noch Angaben zu Unterlagen, Containern und Besonderen Vermerke gemacht werden.

Auf der Registerkarte Adressen können noch Angaben zu Versender und Empfänger und weiteren Beteiligten erfasst werden, sofern diese nicht für alle Positionen identisch sind und somit nicht auf der Kopfebene erfasst werden können.

Die ASumA kann mit folgenden Nachrichten vom Zoll beantwortet werden:
E_EXS_ACK: Empfangsbestätigung der Summarischen Ausgangsanmeldung
E_EXS_CAA: Kontrollanordnung zur Summarischen Ausgangsanmeldung
Finalisiert wird diese mit der E_EXS_NOT Ausgangsbestätigung der Summarischen Ausgangsanmeldung
Storniert werden kann eine abgegebene ASumA über die E_EXS_CAN Antrag auf Ungültigkeitserklärung der Summarischen Ausgangsanmeldung und wird dann durch die E_EXS_CAA Empfangsbestätigung des Antrags auf Ungültigkeitserklärung vom Zoll für ungültig erklärt.