Wie lege ich eine Summarische Ausgangsanmeldung (ASumA) an?
Wie sieht die Eingabemaske für die Anlage einer ASumA in Scope aus und welche Angaben sind verpflichtend?
Wann ist eine Abgabe einer ASumA verpflichtend:
Eine ASumA ist grundsätzlich abzugeben, wenn Waren (auch vorübergehend) aus dem Zollgebiet der EU verbracht werden und keine Zollanmeldung oder Wiederausfuhranmeldung mit den sicherheitsrelevanten Daten vorliegt.
Die ASumA ist grundsätzlich vom Beförderer abzugeben. Anstelle des Beförderers kann die ASumA gemäß Art. 271 Abs. 2 UZK auch von einer der folgenden Personen abgegeben werden:
- vom Ausführer oder Versender oder einer anderen Person, in deren Namen oder für deren Rechnung der Beförderer handelt
- jeder Person, die in der Lage ist, die betreffenden Waren zu gestellen oder sie bei der Ausgangszollstelle gestellen zu lassen.
Die Erfassung einer neuen ASumA ist in Scope unter dem Modul Atlas WKS möglich.
Über den Menüpunkt „NEU“ kann die EEXSDAT - Ausgangs- SumA erfasst werden.
Innerhalb des Vorgangs gibt es vier Unterreiter mit jeweiligen Pflichtvalidierungen.
Auf der Registerkarte „Allgemein“ müssen die Parteien: Anmelder, Versender sowie Beförderer gefüllt werden.
Anmelder: Person, die im eigenen Namen eine Zollanmeldung abgibt oder in deren Namen diese Anmeldung abgegeben wird
Versender: Person, die die Waren versendet und im Beförderungsvertrag genannt ist. Auf Kopfebene zu erfassen, sofern diese nicht auf der Positionsebene erfasst wird. Wird der Versender auf der Position erfasst, so darf dieser nicht für alle Positionen gleich sein. In dem Fall muss der Versender zwingend auf der Registerkarte „Allgemein“ erfasst werden.

Wie bei der klassischen Ausfuhr kann hier zwischen Zollstelle, bewilligter Ort beim Wirtschaftsbeteiligten und Adresse ausgewählt werden.

Auf der Registerkarte „Unterlagen“ können Handelsunterlagen, Transportdokumente, Sonstige Verweise und zusätzliche Informationen erfasst werden.
Als Pflichtangabe ist mindestens ein Transportdokument z. B. AWB zu deklarieren.
Der Reiter „Warenposition“ unterteilt sich wiederum in drei Unterreiter mit div. Pflichteingaben.
Über die Symbole können neue Positionen hinzugefügt, markierte Positionen kopiert oder gelöscht werden.
Als Pflichtangaben werden hier die Warennummer oder Warenbezeichnung sowie die Rohmasse und die Packstücke gefordert.
Wird die Warennummer gefüllt, so muss die Warnbezeichnung nicht gefüllt werden. Auch wenn die Warennummer zunächst mit Fehler validiert wird, reicht die Erfassung der Warenbezeichnung aus, um die Validierung zu lösen.
Auf der Registerkarte „Details“ muss lediglich der Verfahrensübergang deklariert werden. Soll eine SumA ATB/ MRN abgelöst werden und die Niederlassung ist Verfüger oder Verwahrer, so kann die SumA direkt über den Aktionlink „Neue Warenposition aus SumA“ gezogen werden. In allen anderen Fällen kann die Nummer inkl. Position und Stückanzahl manuell erfasst werden.
Auf der Registerkarte „Vorpapiere/ Unterlagen“ muss nur das Feld Vorpapierart gefüllt werden. Erlaubt ist hier nur der Wert N337. Dieser wird automatisch von Scope gesetzt, sofern ein Beendigungsanteil erfasst wurde.
Die ASumA kann mit folgenden Nachrichten vom Zoll beantwortet werden:
E_EXS_ACK: Empfangsbestätigung der Summarischen Ausgangsanmeldung
E_EXS_CAA: Kontrollanordnung zur Summarischen Ausgangsanmeldung
Finalisiert wird diese mit der E_EXS_NOT Ausgangsbestätigung der Summarischen Ausgangsanmeldung
Storniert werden kann eine abgegebene ASumA über die E_EXS_CAN Antrag auf Ungültigkeitserklärung der Summarischen Ausgangsanmeldung und wird dann durch die E_EXS_CAA Empfangsbestätigung des Antrags auf Ungültigkeitserklärung vom Zoll für ungültig erklärt.