Wie kann ich eine Warenanmeldung Ausfuhr an der Grenze aktivieren?
Möglichkeiten der Aktivierung einer Warenanmeldung Ausfuhr (WA-A)
Voraussetzung:
Die Warenanmeldung Ausfuhr muss sich im Status akzeptiert befinden.
Im Strassenverkehr wird man im Anschluss die Warenanmeldung Ausfuhr mit einer Durchfuhr verknüpfen und dann die Durchfuhr aktivieren (zugelassener Versender) bzw. eine Transportanmeldung für die Durchfuhr erstellen. In dem Fall werden die verknüpften Warenanmeldungen Ausfuhr automatisch mit aktiviert. Wie das in Scope funktioniert, können Sie in dem Video Verknüpfung einer WA-A mit einer WA-D sehen.
Zugelassener Versender
Der zugelassene Versender kann die Aktivierung der Warenanmeldung am Domizil (NC123) vornehmen
In dem darauffolgenden Fenster wird die GDRN und Version bereits vorbelegt. Der zugelassene Ort ist ein Pflichtfeld und muss ausgewählt werden. In der Luftfracht reicht es aktuell, den Luftfrachtbrief anzugeben.
Kein zugelassener Versender
Wenn man kein zugelassener Versender ist, muss man eine initiale Transportanmeldung (NR315) erstellen.
In dem darauffolgenden Fenster müssen dann die Verkehrsrichtung bei Grenzübertritt sowie die Transportdokumente erfasst werden.
Der BAZG empfiehlt den zugelassenen Versendern, für den Strassenverkehr nach der Aktivierung die Transportanmeldung und Active APP zu nutzen. Mehr Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des BAZG Transportprozess