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Wie funktioniert die Sicherheiten Berechnung in der Warenanmeldung Durchfuhr?

Sicherheiten Berechnung mit dem 10% Faktor in der Warenanmeldung Durchfuhr

Mit der neuen selbstständigen Garantieverwaltung im ePortal mit Unterstützung des Monitoring-Tool «Garanzia» sind Verfahrensinhaber selbst für die Überwachung ihres bewilligten Referenzbetrages bei Durchfuhren und das Einleiten von allfälligen Massnahmen verantwortlich. 

In Passar kann kein Versandverfahren eröffnet werden, wenn der Referenzbetrag der hinterlegten Garantie nicht gedeckt bzw. ausgeschöpft ist. Der Referenzbetrag wird ein erstes Mal beim Eingang der Warenanmeldung und ein zweites Mal bei der Aktivierung automatisch geprüft. Der Referenzbetrag darf nicht durch die Summe der möglichen Abgaben aller offenen Verfahren einer Garantie überschritten werden. Mit der Aktivierung wird der Referenzbetrag belastet und bei erhaltener Ankunfts-meldung eines Verfahrens wieder entlastet.

Weitere Informationen zu Bürgschaften und Sicherheiten sowie eine FAQ rund um das Thema finden Sie auf den Seiten des BAZG unter Garanzia.

Bereits seit der Einführung von Passar muss in der Warenanmeldung Durchfuhr bei Sicherheiten der Referenzbetrag eingegeben werden. In der Regel beträgt dieser Betrag 10% des Warenwertes und wird entsprechend bei der Bürgschaft reserviert (blockiert), bis das Versandverfahren vollständig abgeschlossen ist.

In Scope kann der Referenzbetrag im Reiter Sicherheiten der Warenanmeldung Durchfuhr manuell eingegeben werden:

wa-d_sicherheiten_referenzbetrag

Alternativ dazu kann man in Scope den Warenwert und den Faktor eintragen und Scope berechnet dann den Referenzbetrag:

wa-d_sicherheiten_referenzbetrag_berechnung

Voraussichtlich ab Scope 26.0 wird es in Scope die Möglichkeit geben, den Warenwert der Warenanmeldung Ausfuhr mittels einer Nachricht beim Zollsystem abzufragen. Diese Anleitung wird dann entsprechend ergänzt werden.