Wie funktioniert die Sicherheiten Berechnung in der Warenanmeldung Durchfuhr?
Sicherheiten Berechnung mit dem 10% Faktor in der Warenanmeldung Durchfuhr
Mit der neuen selbstständigen Garantieverwaltung im ePortal mit Unterstützung des Monitoring-Tool «Garanzia» sind Verfahrensinhaber selbst für die Überwachung ihres bewilligten Referenzbetrages bei Durchfuhren und das Einleiten von allfälligen Massnahmen verantwortlich.
In Passar kann kein Versandverfahren eröffnet werden, wenn der Referenzbetrag der hinterlegten Garantie nicht gedeckt bzw. ausgeschöpft ist. Der Referenzbetrag wird ein erstes Mal beim Eingang der Warenanmeldung und ein zweites Mal bei der Aktivierung automatisch geprüft. Der Referenzbetrag darf nicht durch die Summe der möglichen Abgaben aller offenen Verfahren einer Garantie überschritten werden. Mit der Aktivierung wird der Referenzbetrag belastet und bei erhaltener Ankunfts-meldung eines Verfahrens wieder entlastet.
Weitere Informationen zu Bürgschaften und Sicherheiten sowie eine FAQ rund um das Thema finden Sie auf den Seiten des BAZG unter Garanzia.
Bereits seit der Einführung von Passar muss in der Warenanmeldung Durchfuhr bei Sicherheiten der Referenzbetrag eingegeben werden. In der Regel beträgt dieser Betrag 10% des Warenwertes und wird entsprechend bei der Bürgschaft reserviert (blockiert), bis das Versandverfahren vollständig abgeschlossen ist.
In Scope kann der Referenzbetrag im Reiter Sicherheiten der Warenanmeldung Durchfuhr manuell eingegeben werden:

Alternativ dazu kann man in Scope den Warenwert und den Faktor eintragen und Scope berechnet dann den Referenzbetrag:

Man kann inzwischen mittels Neue Anfrage Daten Warenanmeldung Ausfuhr den Warenwert aus der Warenanmeldung Ausfuhr per Abfrage an Passar erhalten. Wie das funktioniert, wird in nachstehendem Video beschrieben: