Wie funktioniert das Notfallverfahren in Scope beim Schweizer Zoll?
Notfallverfahren beim Schweizer Zoll
Grundsätzlich ist bei dem Notfallverfahren das Notfall-Handbuch des BAZG zu beachten, welches auf der BAZG Webseite veröffentlicht ist.
Das Notfallverfahren kommt zur Anwendung, wenn wegen einer technischen Störung oder
Ausfall das Gegenüber und/oder das BAZG nicht in der Lage ist, XML-Meldungen bzw. E-Mails zu übermitteln bzw. zu empfangen.
Auf der Statusseite des Schweizer Zoll wird ein genehmigter Ausfall in der Regel rasch publiziert. Sie können den Ausfall auch beim Zoll telefonisch melden bzw. bei der Service Desk-Telefonnummer des BAZG den aktuellen Stand erfragen. Sobald Riege von einer Störung seitens Schweizer Zoll Kenntnis erhält, wird die Information umgehend auf der Riege Statusseite veröffentlicht.
Wenn das Notfallverfahren angewendet werden darf, können Sie für die betroffenen Fälle in Scope in der jeweiligen Nachricht in Passar oben rechts auf Notfallverfahren klicken.
Scope kreiert dann auf Basis der erfassten Daten in der Nachricht das entsprechende Notfalldokument. In Passar wird der Status des Vorgangs von Scope auf den Status Notfall gesetzt:

Nach Beendigung des Notfallverfahrens muss der Anmelder den Vorgang entsprechend des Notfallhandbuchs beenden.