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Wie erstelle ich eine vereinfachte Warenanmeldung Ausfuhr?

Eine vereinfachte WA-A kann wie folgt erfasst werden:

 
 
Wenn folgende Bedingungen erfüllt sind, kann der Anmelder eine vereinfachte WA-A einreichen: 
  • Keine Abgaben (Zölle, Lenkungsabgaben, Verbrauchssteuern) oder ausschliesslich die Mehrwertsteuer sind geschuldet Waren, die nicht bewilligungspflichtig sind und keinem nichtabgaberechtlichen Erlass (NAE) unterliegen
  • der Warenwert unter CHF 5'000.00 liegt
  • das Gewicht (Rohmasse) unter 5'000 kg liegt
  • das Bestimmungsland innerhalb der Sicherheitszone (EU-Länder inkl. Norwegen) liegt 
Das Gegenüber hat grundsätzlich immer die Möglichkeit, eine vollständige WA-A einzureichen. Ist eine der vorstehenden Bedingungen nicht erfüllt, muss der Anmelder jedoch zwingend die vollständige WA-A einreichen.