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Wie erstelle ich eine nicht konforme Anmeldung im NCTS Eingang?

In NCTS 5 kann eine Mehr-, Minder- oder Fehlmenge auf div. Positionen in div. Einzelsendungen liegen. Wir beschreiben in diesem Artikel, wie diese angelegt und an den Zoll übermittelt werden.

Zunächst muss die Eingangsanzeige an den Zoll übermittelt werden und die Entladeerlaubnis muss vom Zoll zurück in Scope eingelaufen sein. 

Nun kann der Entladekommentar erstellt werden.

Auf der Registerkarte Allgemein müssen div. Erfassungen vorgenommen werden:

Als Standard wird der Vorgang Konform gemeldet. Es muss also zunächst die Checkbox deaktiviert werden. Zusätzlich muss das korrekte Bruttogewicht erfasst werden. Es empfiehlt sich, die Checkbox Berechnen zu aktivieren.

Im nächsten Schritt muss noch die Unstimmigkeit in einer kurzen Zusammenfassung im Feld „Erläuterungen der Unstimmigkeit“ erfasst werden. In unserem Beispiel wird die Pos. 5 fehlen und bei Pos. 1 wird es eine PK-Mehrmenge geben.

Auf der Registerkarte „Einzelsendung“ wird dann die Nonkonformität spezifiziert. Es empfiehlt sich, die Daten aus der Entladeerlaubnis zu holen. Dafür bietet Scope einen Aktionslink an.

Es werden nun alle Einzelsendungen inkl. Positionen angezeigt. Die Positionen können mit „+“ aufgeklappt oder mit „–“ wieder zugeklappt werden.

Es dürfen nur Positionen an den Zoll übermittelt werden, die nicht konform sind. Alle anderen sind aus der Übersicht zu löschen.

In diesem Beispiel dürfen Pos. 2-4 nicht an den Zoll übermittelt werden und müssen über „–“ gelöscht werden. 

Bei Position 1 wird die Packstückanzahl von „5“ auf „6“ erhöht und bei Bedarf die Rohmasse angepasst.

Vor der Bearbeitung

Nach der Bearbeitung

Bei Position 5 wird die Checkbox Vorhanden deaktiviert.

Gibt es eine komplett neue Warenposition, so kann diese innerhalb der dazugehörigen Einzelsendung mit dem rechten „+“ hinzugefügt werden. Wichtig ist, die Sequenznummer fortlaufend zu bestimmen.

Sind alle Korrekturen erfasst, kann der Entladekommentar über „Senden“ an den Zoll übermittelt werden.

Eine automatische Überlassung in die vorübergehende Verwahrung gibt es nicht. Es ist erforderlich, mit dem Zoll Kontakt aufzunehmen, um die SumA/ATB zu erhalten.