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Wie erfasse ich AES Zolldaten im BHT-Auftrag 125?

AES Zolldatenerfassung im BHT Auftrag 125 aus Scope

Im Reiter „Güter“ des BHT Auftrags sind die Angaben zu den verladenen Gütern, Verpackungstypen und Zolldaten enthalten. Sie können die Angaben zu Gütern
Containern und Packstücken, sowie Gefahrgut bearbeiten. Im BHT Auftrag geben Sie die Ausfuhranmeldungen, Wiederausfuhranmeldungen und Durchfuhranmeldungen aller seewärts ausgehenden Warensendungen an. Weiterhin melden Sie alle Gemeinschaftswaren, die im Seeverkehr in einen weiteren EU-Mitgliedstaat verbracht werden, an.

Die Verpflichtung der Abgabe von Anmeldungen für Seedurchfuhrgut 2 ergibt sich ab dem 1. Juli 2009 aus Artikel 182a bis 182d. ZK i.V.m. Artikel 176, Abs. 2, 2. Unterabsatz ZK.

Alle Anmeldungen in der BHT Anwendung dienen der Gestellungsmitteilung der Waren und der Ausgangsmitteilung nach Artikel 841a ZK-DVO ZK-DVO. Daran schließt sich die zollamtliche Entscheidung über die Freigabe oder die Kontrolle der Warensendung an.

Zwingende Voraussetzung für die Nutzung der Schnittstelle ist immer Ihre Sach- und Fachkenntnis für die Bewertung der Ergebnisse, die Sie bei der Nutzung der BHT-Anwendung erreichen.

Die AES Zolldaten erfassen Sie hier: 

BHT.Auftrag.AES.Zolldaten29-07-2025_15-29-37

MRN:
Im Feld MRN erfassen Sie die MRN-Nummer aus der AE (= Ausfuhrerklärung) bzw. ABD (=Ausfuhrbegleitdokument) im Verfahren AES.

MRN komplett:
Das Kennzeichen zeigt an, ob alle Waren der MRN in der betreffenden Auftrags-Position vorhanden sind. Die Angabe des Kennzeichens MRN-Komplett
ist eine Pflichtangabe im Auftrag und hat folgende Ausprägungen:

„J“ = Die komplette Ware der MRN befindet sich in einer Auftragsposition, wobei keine Unterscheidung zwischen Container und Stückgut durchgeführt wird.

„N“ = Die Ware der MRN ist auf mehrere Auftragspositionen aufgeteilt. In diesem Fall muss im Auftrag mit der Warenposition und/oder der
Packstückposition beschrieben werden, welcher Teil der Ware sich in der Auftragsposition befindet.

Hierbei handelt es sich um eine Information, die das Verhältnis von logistischer zu zolltechnischer Beschreibung der Ware darstellt. Unabhängig von der
zolltechnischen Aufteilung ist immer ein „J“ zu setzen, wenn alle Waren der MRN über eine logistische (BHT-)Auftragsposition ausgeführt werden. In der Ausfuhrerklärung/im Ausfuhrbegleitdokument  kann die MRN trotzdem mehrere Waren- oder Packstückpositionen enthalten.

Positionsnummer:
Dies ist die Nummer der Warenposition aus der AE bzw. dem ABD

Position komplett:
Das ist das Kennzeichen, ob alle Waren der Warenposition in der betreffenden Auftrags-Position vorhanden sind.

Die Angabe des Kennzeichens Waren-Position-Komplett ist immer dann eine Pflichtangabe im Auftrag, wenn das Kennzeichen MRN-Komplett ein „N“ enthält. Es gibt die  folgende Ausprägungen:

<leer> = Die komplette Ware der MRN befindet sich in einer Auftragsposition (MRN-Komplett = „J“).

„J“ = Die Warenposition ist komplett in der Auftragsposition enthalten. In diesem Fall dürfen Sie keine zugehörigen Packstückpositionen angeben.

„N“ = Die Warenposition ist nicht komplett in der Auftragsposition enthalten. In diesem Fall müssen Sie durch die  Angabe der Packstückposition und der Anzahl der Packstücke weiter differenzieren, welche Teile der Warenposition sich in der Auftragsposition befinden.


Packstück-Nummer:
Nummer Packstück-Position innerhalb der Warenposition aus der AE

Packstückposition = Die Packstückposition ist die laufende Nummer eines Packstücks innerhalb einer Warenposition. Mehrere Packstückpositionen treten immer dann auf, wenn die Ware einer Warenposition sich in unterschiedlichen Verpackungen (Kisten, Palette, Unverpackt, etc.) befindet oder in mehreren Lots einer Verpackung, aufgeteilt ist. Sie finden die Packstücknummer nicht auf dem Dokument, sondern müssen diese selbst abzählen (die erste Zeile entspricht der ersten Packstückposition. Die Packstückposition entspricht nicht der Anzahl der Packstücke.

Packstück komplett:
Kennzeichen, ob mit dieser Angabe zu einer Packstückposition alle Packstücke gemeldet wurden. Im Unterschied zu MRN- Komplett bzw. Warenposition-Komplett sagt dieses Kennzeichen nicht aus, ob die Packstück-Position einer einzigen Auftragsposition zugeordnet ist. Es zeigt vielmehr an, ob die Meldung aller aufgeteilten Packstücke erfolgt ist und es sich hiermit um das letzte Packstück der Aufteilung handelt. Die Angabe des Kennzeichens
Packstuecke-Komplett ist immer dann eine Pflichtangabe im Auftrag, wenn das Kennzeichen Warenposition-Komplett ein „N“ enthält.

Kolli:
Anzahl der Packstücke aus der AE/ABD

Packstück unvollständig: Kennzeichen, dass mit dieser Angabe zu einer Packstückposition nicht alle Packstücke gemeldet wurden.

Brutto-/Netto-Gewicht:
Rohmasse der Packstück-Position, Eigenmasse der Packstück-Position

Mindermenge:
Kennzeichen, ob die angegebenen Waren eine Mindermenge sind. Eine Mindermenge ist die Menge der auf einer MRN angemeldeten Waren, die nicht ausgeführt werden soll. Im Auftrag sind immer Anzahl, Eigenmasse und Rohmasse der auszuführenden Waren anzugeben. Eine Mindermenge muss immer zusammen mit einer Warenposition angegeben werden. Aus diesem Grund muss zu allen Packstückpositionen der Warenposition die Roh- und
Eigenmasse angegeben werden, auch wenn bei einer dieser Packstückpositionen alle Packstücke verladen werden sollen. Eine Mindermenge liegt nicht vor, wenn eine MRN vollständig auf mehrere Auftragspositionen aufgeteilt worden ist.

Folgende Ausprägungen kann das Kennzeichen zur Mindermenge besitzen:

„J“ = Entweder eine komplette Warenposition (Waren-Position-Komplett = „J“), eine komplette Packstückposition (Packstuecke-Komplett = „J“) oder Teile
einer Packstückposition (Packstuecke-Komplett = „N“) sollen oder können nicht verladen werden.

„N“ = Es liegt keine Mindermenge vor:
Können Teile einer Packstückposition (Packstuecke-Komplett = „N“) nicht verladen werden, so kann es trotz fehlendem Kennzeichen Packstuecke-Komplett = „J“ in diesem Fall zu einer Verladefreigabe kommen.

keine Auswahl getroffen:
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