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Welche Transit- und Inventarisierungsfristen gelten in Passar Durchfuhr?

Transit- und Inventarisierungsfristen

Für die Warenanmeldung Durchfuhr, nationale Durchfuhr sowie die Ankunftsanmeldung gibt es Fristen seitens des Schweizer Zoll:

Für die Warenanmeldung nationale Durchfuhr gilt eine Transitfrist von 10 Tagen ab Aktivierung.
Für die Ankunftsanmeldung gilt eine Inventarisierungsfrist von 4 Tagen

Bei der Warenanmeldung Durchfuhr verhält es sich etwas anders:

Die Durchfuhrfrist entspricht der im Normalfall für die Beförderung zur Bestimmungs-dienststelle benötigten Zeit. Die Abgangsdienststelle kann in begründeten Fällen längere Fristen akzeptieren. Die von der Abgangsdienststelle festgelegte Durchfuhrfrist ist verbindlich und kann nicht verlängert werden.

Scope unterstützt Sie bei der Einhaltung der Fristen durch Berechnung und Anzeige in der 
Passar Übersicht mit den beiden Spalten Transitfrist und Inventarisierungsfrist.

fristen_spalten-1

Falls diese aktuell bei Ihnen nicht angezeigt werden, können Sie die Spalten über Rechtsklick auf eine Spalte und Spalten Bearbeiten Ihrer Übersicht hinzufügen.

spalten_bearbeiten-1

Zudem können Sie oben im Menü Warnlisten für Transit- und Inventarisierungsfristen erzeugen.

warnliste

Wie das geht, wird in diesem Video gezeigt: Wie erzeuge ich eine Warnliste

Sie können diese Warnlisten auch automatisiert von Scope erstellen lassen und an eine E-Mail-Adresse versenden. Wie das funktioniert, wird hier beschrieben: Wie erzeugt man automatisierte Warnlisten für T-Papiere und Inventarisierungsergebnisse