Welche Transit- und Inventarisierungsfristen gelten in Passar Durchfuhr?
Für die Warenanmeldung Durchfuhr, nationale Durchfuhr sowie die Ankunftsanmeldung gibt es Fristen seitens des Schweizer Zoll
Als Durchfuhrfrist ist durch den Anmelder die für die Beförderung zur Bestimmungsdienststelle notwendige Frist in Tagen einzusetzen.
Insbesondere ist zu vermeiden, dass die Ware wegen langer Frist in der WA-nD für andere Zwecke missbraucht wird, indem die Ware z. B. einer vorübergehenden Verwendung zugeführt wird (z. B. Ausstellung). Fällt der letzte Tag der festgesetzten Frist auf einen Samstag, Sonntag oder allgemeinen Feiertag, endet die Frist am nächstfolgenden Werktag.
Für die Ankunftsanmeldung gilt eine Inventarisierungsfrist von 4 Tagen.
Falls diese aktuell bei Ihnen nicht angezeigt werden, können Sie die Spalten über Rechtsklick auf eine Spalte und Spalten Bearbeiten Ihrer Übersicht hinzufügen.
Zudem können Sie oben im Menü Warnlisten für Transit- und Inventarisierungsfristen erzeugen.
Wie das geht, wird in diesem Video gezeigt: Wie erzeuge ich eine Warnliste
Sie können diese Warnlisten auch automatisiert von Scope erstellen lassen und an eine E-Mail-Adresse versenden. Wie das funktioniert, wird hier beschrieben: Wie erzeugt man automatisierte Warnlisten für T-Papiere und Inventarisierungsergebnisse