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Was sind die Vorteile eines Zolllagers?

Während der Lagerung in einem Zolllager fallen weder Einfuhrabgaben an, noch müssen handelspolitische Maßnahmen (z.B. Einfuhrlizenzen oder Einfuhrgenehmigungen) beachtet werden.

Kreditfunktion (Zinskostenersparnis)

Die bei der Überführung von Nichtgemeinschaftswaren (Waren, die nicht aus dem zollrechtlich freien Verkehr der EU stammen) in ein Zolllager fallen während der Lagerung in einem Zolllager keine Einfuhrabgaben an. Durch den Zahlungsaufschub ergibt sich eine Zinskostenersparnis. Die Lagerdauer ist dabei grundsätzlich unbegrenzt.

Zahlung von Zoll entfällt bei der Wiederausfuhr

Wenn der Verbleib von Waren in der EU ungewiss ist, kann man durch die Überführung der Waren ins Zolllager die Zahlung von Zollabgaben vermeiden.

Keine Anwendung von handelspolitische Maßnahmen (Einfuhrhindernisse)

Bei der Überführung von Waren in das Zolllagerverfahren sind grundsätzlich keine Einfuhrgenehmigungen, Einfuhrlizenzen vorzulegen. Diese müssen erst bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr vorgelegt werden. Das Zolllager kann also auch dazu dienen, die Zeit bis entsprechende Einfuhrdokumente vorliegen, zu überbrücken. Man benötigt überhaupt keine Genehmigungen, wenn die eingelagerte Ware später aus der EU wieder ausgeführt wird.

Résumé

Zolllager bieten also damit für bestimmte, regelmäßig zeitlich nicht begrenzte Zeiträume die Möglichkeit, zum einen Transitware unverzollt im Zollgebiet der Union zu lagern und zum anderen für Waren, die zum Absatz in diesem Zollgebiet bestimmt sind, die Einfuhrabgaben erst nach Beendigung einer Vorratshaltung zu entrichten (Kreditfunktion) oder die eingelagerten Waren in andere Nichterhebungsverfahren zu überführen.