Was ist bei Reparaturverkehr in der Warenanmeldung Ausfuhr zu beachten?
Es gibt Fälle, in denen eine reine Reparatur beim Rücktransport verzollt werden muss. Dabei handelt es sich weder um eine Ausbesserung noch um eine Veredelung im klassischen Sinne.
Dann sind folgende Punkte bei der Übermittlung der Warenanmeldung Ausfuhr zu beachten:
- Im Allgemein Reiter der Warenanmeldung Ausfuhr muss bei Warenbestimmung „20 - Ausfuhr aus dem freien Verkehr“ eingetragen werden

- Im Positionen Reiter muss in der Position bei Nicht-Handelsware „Ja“ eingetragen werden

- Im Positionen Reiter müssen in dem Reiter Veredelungsverkehr die Felder Ausbesserung „Ja“ sowie ein Text bei dem Feld Art der Veredelung / Ausbesserung eingetragen werden

Bei Unstimmigkeiten bzw. bei Ablehnung seitens des Zoll die Angaben bitte mit dem entsprechenden Zollamt abstimmen.