Was ist bei der Rückfrage zu nicht angekommener Ware in Passar Durchfuhr zu beachten?
Antwort zu der Rückfrage zu nicht angekommener Ware in Passar Durchfuhr
Es kann vorkommen, dass der Schweizer Zoll zu einer Warenanmeldung Durchfuhr nach der
Freigabe eine Anfrage (Nachricht NT140) sendet, um über Ware, welche am Bestimmungsort nicht eingetroffen ist, Auskunft zu geben. In diesem Fall ist eine Antwort zu nicht angekommener Ware (Nachricht NT141) zu erstellen und an den Zoll zu übermitteln.
Dabei ist zu beachten, dass einige Felder nur unter bestimmten Konstellationen ausgefüllt werden dürfen, ansonsten kommt es zu einer der folgenden Fehlermeldungen:
Freigabe eine Anfrage (Nachricht NT140) sendet, um über Ware, welche am Bestimmungsort nicht eingetroffen ist, Auskunft zu geben. In diesem Fall ist eine Antwort zu nicht angekommener Ware (Nachricht NT141) zu erstellen und an den Zoll zu übermitteln.
Dabei ist zu beachten, dass einige Felder nur unter bestimmten Konstellationen ausgefüllt werden dürfen, ansonsten kommt es zu einer der folgenden Fehlermeldungen:
- NS30034 tatsächlicher Empfänger
Dieses Feld muss gefüllt werden, wenn ein „Suchverfahren Text“ angegeben wurde, aber die tatsächliche Bestimmungszollstelle nicht eingetragen wurde.
Sind sowohl „Suchverfahren Text“ als auch tatsächliche Bestimmungszollstelle nicht gefüllt, darf auch der tatsächliche Empfänger nicht eingetragen werden. - NS30035 Suchverfahren Text
Wenn das Feld TC11 Lieferdatum gefüllt wurde, müssen sowohl die tatsächliche Bestimmungszollstelle als auch der „Suchverfahren Text“ eingetragen werden.
Ist das TC11 Lieferdatum nicht gefüllt, sind tatsächliche Bestimmungszollstelle und „Suchverfahren Text“ optional.