Was ist bei der Korrektur einer Warenanmeldung Ausfuhr (WA-A) zu beachten?
Korrektur einer Warenanmeldung Ausfuhr
Korrektur einer Warenanmeldung Ausfuhr, die bereits freigegeben ist und die EVV ausgestellt wurde
Wenn eine Korrektur einer Warenanmeldung Ausfuhr erfolgen soll, nachdem der Zoll diese freigegeben hat und die Veranlagungsverfügung ausgestellt hat:
Der Zoll erlaubt in dem Fall keine Korrektur der Warenanmeldung Ausfuhr. Stattdessen muss eine Richtigstellung erfasst und übermittelt werden.

Korrektur einer Warenanmeldung Ausfuhr, die bereits mit einer Durchfuhr verknüpft ist
Wenn zu einem Zeitpunkt im Ablauf der Warenanmeldung Ausfuhr diese bereits auf einer Warenanmeldung Durchfuhr erfasst ist und die Warenanmeldung Ausfuhr eine Korrektur erfordert:
- Die Warenanmeldung Ausfuhr muss mittels Korrektur oder Rückzug von der Warenanmeldung Durchfuhr heruntergenommen werden. Wie Sie eine Durchfuhr korrigieren oder zurückziehen, können Sie in den beiden Videos Korrektur Warenanmeldung Durchfuhr und Rückzug Warenanmeldung Durchfuhr sehen.
- Dann kann die Warenanmeldung Ausfuhr korrigiert werden.
- Nach Akzeptanz der Korrektur kann die Warenanmeldung Ausfuhr wieder mit einer Warenanmeldung Durchfuhr verknüpft werden.