Was ist bei der Korrektur einer Warenanmeldung Ausfuhr (WA-A) zu beachten?
Korrektur einer Warenanmeldung Ausfuhr
Korrektur einer Warenanmeldung Ausfuhr, die bereits freigegeben ist und die EVV ausgestellt wurde
Eine Warenanmeldung Ausfuhr kann innerhalb von 45 Tagen nach der Aktivierung mit einer Korrektur NE013 korrigiert werden.
Eine Richtigstellung ist erst nach Eingang der NE045 Abschluss Warenanmeldung Ausfuhr vorgesehen.

Korrektur einer Warenanmeldung Ausfuhr, die bereits mit einer Durchfuhr verknüpft ist
Wenn zu einem Zeitpunkt im Ablauf der Warenanmeldung Ausfuhr diese bereits auf einer Warenanmeldung Durchfuhr erfasst ist und die Warenanmeldung Ausfuhr eine Korrektur erfordert:
- Die Warenanmeldung Ausfuhr muss mittels Korrektur oder Rückzug von der Warenanmeldung Durchfuhr heruntergenommen werden. Wie Sie eine Durchfuhr korrigieren oder zurückziehen, können Sie in den beiden Videos Korrektur Warenanmeldung Durchfuhr und Rückzug Warenanmeldung Durchfuhr sehen.
- Dann kann die Warenanmeldung Ausfuhr korrigiert werden.
- Nach Akzeptanz der Korrektur kann die Warenanmeldung Ausfuhr wieder mit einer Warenanmeldung Durchfuhr verknüpft werden.