Wann darf eine vereinfachte Warenanmeldung Ausfuhr (WA-A) eingereicht werden?
Wenn folgende Bedingungen erfüllt sind, kann der Anmelder eine vereinfachte WA-A einreichen:
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Keine Abgaben (Zölle, Lenkungsabgaben, Verbrauchssteuern) oder ausschliesslich die Mehrwertsteuer sind geschuldet
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Waren, die nicht bewilligungspflichtig sind und keinem nichtabgaberechtlichen Erlass (NAE) unterliegen
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der Warenwert unter CHF 5'000.00 liegt
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das Gewicht (Rohmasse) unter 5'000 kg liegt
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das Bestimmungsland innerhalb der Sicherheitszone (EU-Länder inkl. Norwegen) liegt
Die Datenübernahme aus einer vereinfachten WA-A ist nicht möglich. Wenn eine Datenübernahme einer WA-A erfolgen soll, muss eine vollständige Warenanmeldung Ausfuhr erstellt werden.