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Wann darf eine vereinfachte Warenanmeldung Ausfuhr (WA-A) eingereicht werden?

Wenn folgende Bedingungen erfüllt sind, kann der Anmelder eine vereinfachte WA-A einreichen:

  1. Keine Abgaben (Zölle, Lenkungsabgaben, Verbrauchssteuern) oder ausschliesslich die Mehrwertsteuer sind geschuldet

  2. Waren, die nicht bewilligungspflichtig sind und keinem nichtabgaberechtlichen Erlass (NAE) unterliegen

  3. der Warenwert unter CHF 5'000.00 liegt

  4. das Gewicht (Rohmasse) unter 5'000 kg liegt

  5. das Bestimmungsland innerhalb der Sicherheitszone (EU-Länder inkl. Norwegen) liegt

Die Datenübernahme aus einer vereinfachten WA-A ist nicht möglich. Wenn eine Datenübernahme einer WA-A erfolgen soll, muss eine vollständige Warenanmeldung Ausfuhr erstellt werden.