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NCTS Phase 5: Neuerungen bei der Übernahme von Ausfuhranmeldungen

Mit der Aktivierung von NCTS Phase 5 gibt es ein paar Änderungen im Anmeldeprozess.

Wenn Sie mit einer T2-Anmeldung Ausfuhr-Waren transportieren und entsprechend die AES MRNs in das Versandverfahren übernehmen möchten, so muss für jede AES MRN eine eigene Einzelsendung angelegt werden. 

Jede Warenposition des AES-Verfahrens ist als eine Warenposition der Einzelsendung anzugeben. Hierbei muss die Reihenfolge im NCTS analog zu der Reihenfolge im AES sein. 

Die AES MRN ist auf der Ebene der Einzelsendung im Reiter Vorpapiere/Unterlagen mit der Kennung N830 ohne Positionsnummer zu erfassen. 


Das sogenannte „Export“- Kennzeichen 20300 muss ebenfalls auf der Ebene der Einzelsendung auf der Registerkarte Allgemein erfasst werden und gilt somit für die komplette Einzelsendung.


In jeder Warenposition wird im Reiter Transport/Vorpapiere/ Unterlagen noch einmal die Kennung N830 OHNE die MRN, dafür aber mit der Positionsnummer des referenzierten Ausfuhrvorgangs erfasst.