Ergänzende Zollanmeldung

Eine ergänzende Zollanmeldung ist der zweite Schritt im vereinfachten Verfahren.

Eine ergänzende Zollanmeldung ist der zweite Schritt im vereinfachten Verfahren. Hier werden alle noch fehlenden Daten ergänzt, die zum Festsetzen der Einfuhrabgaben erforderlich sind - insbesondere Ursprungsländer, Präferenzen, Rechnungspreise, Frachtkosten und Incoterms. Die ergänzende Anmeldung wird sehr oft von Industrieunternehmen für eigene Einfuhren genutzt.