BIN (Beteiligtenidentifikationsnummer) und Aufschub-BIN
Im Rahmen des elektronischen Nachrichtenaustauschs mit dem Zoll ist eine BIN (Beteiligtenidentifikationsnummer) erforderlich, um die Zugangsberechtigung zu überprüfen und den Absender der Nachricht zu identifizieren.
BIN
Die BIN ersetzt die handschriftliche Unterschrift beim elektronischen Nachrichtenaustausch. Die Beantragung der BIN erfolgt zunächst bei der Generalzolldirektion, bevor sie anschließend vom Informations- und Wissensmanagement Zoll (IWM Zoll) in Dresden vergeben wird.
Aufschub-BIN
Bei der Inanspruchnahme des laufenden Zahlungsaufschubs ist zudem eine Aufschub-BIN zu beantragen. Für jedes unter einer EORI-Nummer gespeicherte Aufschubkonto wird eine Aufschub-BIN benötigt.